BLV-Service: Jugendurlaub Jeder junge Erwachsene bis 30 Jahre hat in der Schweiz das gesetzliche
Recht, pro Jahr fünf Tage für organisierte Jugendarbeit frei zu erhalten.
Dies ist insbesondere wichtig, wenn z.B. ein J+S-Leiterkurs ansteht: für
einen Kurs darf man frei nehmen! Informier dich genauer aus untenstehenden Infos oder unserem Merkblatt. Was heisst betreuende
Tätigkeit?
Was heisst beratende
Tätigkeit?
Was heisst Aus- und
Weiterbildung?
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Merkblatt mit Gesuchsformular
Grundlage:
Obligationenrecht
Art. 329e 1-4.
Der Artikel wurde 1989 im Rahmen des JFG nachträglich ins
OR eingefügt.
Wer?
Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmer/innen bis 30 Jahre, die in einer kulturellen oder sozialen Institution ehrenamtlich
in der Jugendarbeit tätig sind. Ein Turn- oder Leichtathletikverein ist eine derartige Institution im Sinne
des Gesetzes!
Für Angestellte bei Bund, Kantonen und Gemeinden gelten andere gesetzlichen Grundlagen.
Zum Beispiel
- Jugileiter, LA-Schülerleiter, Pfadiführer/innen, Jungscharleiter/innen, Jungwachtleiter, Blauringleiter
- Jugend-Trainer/innen, Jugendager-Leiter/innen
- Helfer/innen in Jugendtreffpunkten
- Organisator/innen von Tagungen, Kursen, etc.
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Wofür?
Unter ehrenamtlicher Jugendarbeit versteht man das freiwillige Arbeiten mit Jugendlichen in kulturellen, kirchlichen,
sportlichen und politischen Bereichen in leitender, betreuender,
beratender Tätigkeit sowie die Aus- und Weiterbildung zu diesen Tätigkeiten.
Was heisst leitende Tätigkeit?
Wie lange?
Maximal 5 Arbeitstage pro Jahr, auch tage- und halbtageweise.
Der Jugendurlaub kann unbezahlt sein. Der Schutz der obligatorischen Unfallversicherung erstreckt sich auch auf
die unbezahlten Urlaubstage (minimale Einbussen bei Taggeldern oder Renten möglich). Der Arbeitgeber ist nicht
verpflichtet, nicht bezogene Urlaubstage im darauffolgenden Jahr zu gewähren.
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Geld / Erwerbsersatz
Diese Arbeit ist eigentlich immer unentgeltlich - mit Ausnahme von Spesenentschädigungen.
Ein Anspruch auf Erwerbsersatz
besteht jedoch bei der Teilnahme an J&S-Kursen, die von einem kant. Sportamt oder dem BASPO organisiert sind. Nicht aber bei
den von Verbänden organisierten Kursen (wie SLV, STV, SATUS, Sportunion…).
Die Verwendung des Erwerbsersatzes muß von Fall zu Fall beurteilt werden.
- - Bezahlt
der Arbeitgeber den Jugendurlaub, so sollte er die EO kriegen.
- - Wenn
der Lehrling unbezahlten Urlaub nehmen muß, so kann der Kursteilnehmer die EO als
- - Entschädigung
behalten.
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Wie vorgehen?
a) Lehrlinge:
Der Urlaub muss spätestens 2 Monate im voraus beim Arbeitgeber (Lehrmeister/in, Personalchef/in) angemeldet
sein; auf Verlangen ist eine Bestätigung der Trägerorganisation des Anlasses (Jugendverband, Sportverband,
J+S-Amt, etc.) beizulegen.
b) Lehrlinge mit Berufsschlule:
BerufsschülerInnen müssen bei der Berufsschule ein zusätzliches Dispensgesuch einreichen; der Jugendurlaub
bezieht sich auch darauf!
c) Mittelschüler (Gymnasien, etc)
Grundsätzlich gilt der Jugendurlaub nur für ArbeitnehmerInnen. Schüler können sich daher nicht
auf dieses Gesetz beziehen.
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Verhalten bei Schwierigkeiten
Leider wird in wirtschaftlich schwierigen Zeiten das Entgegenkommen
der Arbeitgeber meist auch nicht gerade besser. Trotzdem kann meist mit etwas Beharrlichkeit und bestimmtem Darlegen
der Fakten eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Last but not least: Ziele und Zweck (ein kleines Argumentarium)
Jugendarbeit ist Lebensschule. Man lernt unter anderem:
Verantwortung übernehmen, zu organisieren, Projekte durchzuführen,
vor einer Gruppe zu reden, ein Budget verwalten, Leute zu führen, eine Kampagne auf die Beine zu stellen...
Immer mehr werden die in ehrenamtlicher Arbeit erworbenen Kompetenzen für eine Bewerbung oder für eine
Weiterbildung als Pluspunkte gelten, so wie das in den Vereinigten Staten gang und gäbe ist.
Die Jugend- und Sportverbände hoffen, dass der Sozialzeitausweis, wo diese
Tätigkeiten eingetragen werden können, die ehrenamtlichen Erfahrungen endlich aufwerten wird.
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Links:
- www.jugendurlaub.ch
- BASPO-Seite mit entsprechenden Unterlagen
- Auf www.google.ch den Suchbegriff "Jugendurlaub" eingeben
Ausserdem bieten viele Pfadi-Seiten (z.B. www.pfadi.ch) auch Infos zu Jugendurlaub.