BLV-Service: Jugendurlaub


Jeder junge Erwachsene bis 30 Jahre hat in der Schweiz das gesetzliche Recht, pro Jahr fünf Tage für organisierte Jugendarbeit frei zu erhalten. Dies ist insbesondere wichtig, wenn z.B. ein J+S-Leiterkurs ansteht: für einen Kurs darf man frei nehmen! Informier dich genauer aus untenstehenden Infos oder unserem Merkblatt.

Merkblatt mit Gesuchsformular

Grundlage:

Obligationenrecht Art. 329e 1-4.
Der Artikel wurde 1989 im Rahmen des JFG nachträglich ins OR eingefügt.

Wer?

Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmer/innen bis 30 Jahre, die in einer kulturellen oder sozialen Institution ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sind. Ein Turn- oder Leichtathletikverein ist eine derartige Institution im Sinne des Gesetzes!
Für Angestellte bei Bund, Kantonen und Gemeinden gelten andere gesetzlichen Grundlagen.

Zum Beispiel
- Jugileiter, LA-Schülerleiter, Pfadiführer/innen, Jungscharleiter/innen, Jungwachtleiter, Blauringleiter
- Jugend-Trainer/innen, Jugendager-Leiter/innen
- Helfer/innen in Jugendtreffpunkten
- Organisator/innen von Tagungen, Kursen, etc.

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Wofür?

Unter ehrenamtlicher Jugendarbeit versteht man das freiwillige Arbeiten mit Jugendlichen in kulturellen, kirchlichen, sportlichen und politischen Bereichen in
leitender, betreuender, beratender Tätigkeit sowie die Aus- und Weiterbildung zu diesen Tätigkeiten.


Was heisst
leitende Tätigkeit?

  • Vorbereitung, Organisation und Leitung von Lagern, Kursen, Gruppenveranstaltungen, Diskussionsabenden, Wochenendaktivitäten
  • Das Leiten einer Lager- und Kursgruppe (Trainingslager, Trainingsweekend, Kurs…)

Was heisst betreuende Tätigkeit?

  • Verantwortung für Lagerküche
  • Betreuung einer Behindertengruppe
  • Animation in Jugendtreffs

Was heisst beratende Tätigkeit?

  • J+S-Expert/innen-Tätigkeit
  • Juristische Beratung in Jugendgewerkschaftsgruppe
  • Fachexperten-, Ausbildner-, Instruktoren-Tätigkeit

Was heisst Aus- und Weiterbildung?

  • Teilnahme an Kursen (u.a. J+S-Leiterkurse, Weiter- und Fortbildungsmodule), Seminarien, Tagungen, Workshops für Leiter/innen, Berater/innen, Betreuer/innen


Wie lange?
Maximal 5 Arbeitstage pro Jahr, auch tage- und halbtageweise. Der Jugendurlaub kann unbezahlt sein. Der Schutz der obligatorischen Unfallversicherung erstreckt sich auch auf die unbezahlten Urlaubstage (minimale Einbussen bei Taggeldern oder Renten möglich). Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, nicht bezogene Urlaubstage im darauffolgenden Jahr zu gewähren.

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Geld / Erwerbsersatz
Diese Arbeit ist eigentlich immer unentgeltlich - mit Ausnahme von Spesenentschädigungen.

Ein
Anspruch auf Erwerbsersatz besteht jedoch bei der Teilnahme an J&S-Kursen, die von einem kant. Sportamt oder dem BASPO organisiert sind. Nicht aber bei den von Verbänden organisierten Kursen (wie SLV, STV, SATUS, Sportunion…).
Die Verwendung des Erwerbsersatzes muß von Fall zu Fall beurteilt werden.
- - Bezahlt der Arbeitgeber den Jugendurlaub, so sollte er die EO kriegen.
- - Wenn der Lehrling unbezahlten Urlaub nehmen muß, so kann der Kursteilnehmer die EO als
- - Entschädigung behalten.
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Wie vorgehen?
a) Lehrlinge:
Der Urlaub muss spätestens 2 Monate im voraus beim Arbeitgeber (Lehrmeister/in, Personalchef/in) angemeldet sein; auf Verlangen ist eine Bestätigung der Trägerorganisation des Anlasses (Jugendverband, Sportverband, J+S-Amt, etc.) beizulegen.

b) Lehrlinge mit Berufsschlule:
BerufsschülerInnen müssen bei der Berufsschule ein zusätzliches Dispensgesuch einreichen; der Jugendurlaub bezieht sich auch darauf!

c) Mittelschüler (Gymnasien, etc)
Grundsätzlich gilt der Jugendurlaub nur für ArbeitnehmerInnen. Schüler können sich daher nicht auf dieses Gesetz beziehen.
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Verhalten bei Schwierigkeiten
Leider wird in wirtschaftlich schwierigen Zeiten das Entgegenkommen der Arbeitgeber meist auch nicht gerade besser. Trotzdem kann meist mit etwas Beharrlichkeit und bestimmtem Darlegen der Fakten eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

  • Bei Schwierigkeiten eine rasche Lösung anstreben:
  • das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen
  • das Merkblatt zeigen
  • deine Organisation (SLV, BLV, BSM, BASPO) einschalten
  • Gewerkschaftssekretariat anfragen
  • Telefonische Auskunft einholen:
    • - Schweiz. Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), Postgasse 21, 3011 Bern, Tel. 031 326 29 29
    • - Bundesamt für Kultur (Dienst für Jugendfragen verlangen), Tel. 031 322 92 68

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Last but not least: Ziele und Zweck (ein kleines Argumentarium)
Jugendarbeit ist Lebensschule. Man lernt unter anderem:
Verantwortung übernehmen, zu organisieren, Projekte durchzuführen, vor einer Gruppe zu reden, ein Budget verwalten, Leute zu führen, eine Kampagne auf die Beine zu stellen...
Immer mehr werden die in ehrenamtlicher Arbeit erworbenen Kompetenzen für eine Bewerbung oder für eine Weiterbildung als Pluspunkte gelten, so wie das in den Vereinigten Staten gang und gäbe ist.
Die Jugend- und Sportverbände hoffen, dass der
Sozialzeitausweis, wo diese Tätigkeiten eingetragen werden können, die ehrenamtlichen Erfahrungen endlich aufwerten wird.
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Links:
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www.jugendurlaub.ch
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BASPO-Seite mit entsprechenden Unterlagen
- Auf
www.google.ch den Suchbegriff "Jugendurlaub" eingeben

Ausserdem bieten viele Pfadi-Seiten (z.B.
www.pfadi.ch) auch Infos zu Jugendurlaub.