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Sport-Toto: Subvention von Materialanschaffungen

Mit den Beiträgen aus dem Sportfonds soll der ganze vielfältige Sport im Kanton Bern gefördert werden. Dabei stehen der Breiten- und Vereinssport im Vordergrund. Die Vereine werden bei der Beschaffung des für ihre Sportart notwendigen Sportmaterials unterstützt.

Neuerungen für die Sportfonds-Beträge (ab sofort gültig, Dez. 09)

Der Regierungsrat hat die Wegleitung zur Ausschüttung der Sportfondsgelder neu über-arbeitet und ab Dezember 2009 (also per sofort) in Kraft gesetzt. Neu gelten ausschliesslich die neuen Punkte und Vorgehensweisen, es sei denn, die Übergangsregelungen beschrei-ben noch eine Uebergangsfrist.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Bauten werden mit einer Subventionsobergrenze versehen, die auch nur erhältlich ist, wenn die Anlage den örtlichen Sportvereinen auch zugänglich ist.
  • Für Lagerbeiträge müssen Teilnehmende aus 4 Vereinen aus dem Kanton Bern teilnehmen (bisher 3 Vereine)
  • Rückerstattung von Anschaffungen / Reparaturen von Sportmaterial: Auf ein Jahr zurück
  • Die Beitragsgesuche müssen vorgängig (Ausnahme Lager und Europacup) zwingend via Sportfondsverantwortlichen der Verbandes an die POM eingereicht werden.

Wer:
Beantragen können alle Vereine, die einem dem Verband Berner Sportverbände (VBSV) angeschlossenen Verband angehört (bsp. Berner LA-Verband, alle berner Turnverbände).

Was: ...ist in der Wegleitung beschrieben
a) Grundsätzlich können Sportgeräte subventioniert werden, wenn sie:
___- für die Ausübung der entsprechenden Sportart unerlässlich sind
___- von mehreren Personen regelmässig benützt werden und im Besitze des Vereins bleiben
___- nicht ausschliesslich zu Wettkampfzwecken benutzt werden
b) Keine Sportgeräte, die mehr als 1 Jahr vor der Einreichung des Gesuches angeschafft wurden
c) Für grosse Sportgeräte sind Maximalbeiträge formuliert
d) Beitragssatz: 40% der beitragsberechtigten Kosten


Wo:
Das Gesuch wird an den Sport-Toto-Verantwortlichen der Sportverbandes geschickt. Direkt beim Amt für Sport eingereichte Gesuche werden retourniert. In unserem Fall ist das unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um einen Turnverein oder einen (reinen) LA-Klub handelt.

a)
Reine Leichtathletik-Clubs reichen ihr Gesuch an folgende Adresse ein:
Sport-Toto Verantwortlicher BLV, Anton Fässler, Friedeggstr. 5, 3400 Burgdorf, 031 305 55 05

b)
LA-Riegen von Turnvereinen reichen ihr Gesuch an folgende Adresse ein:
Geschäftsstelle VBT, Postfach 96, 3065 Bolligen, Tel. 031 922 07 42

Wie:

Auf einem Gesuchsformular. Dieses kann
hier heruntergeladen oder bei obengenannten Adressen bezogen.
Dem Gesuch muss zwingend beigelegt werden:
- Originalrechnungen
- Kopien der Zahlungsbelege (keine Kopie von Vergütungsaufträgen oder ungestempelte
- Einzahlungsscheinabschnitte). Es muss ersichtlich sein, dass das Konto dem Verein gehört. Nur
- Kassabons ohne entsprechende Quittung, lautend auf den Verein, werden nicht akzeptiert.
- Wurde bar bezahlt, muss dies auf der Originalrechnung klar ersichtlich sein: „Betrag dankend
- erhalten“, Unterschrift des Empfängers.
- Einzahlungsschein des Vereinskontos


Links
Sportfonds Kanton Bern